Familiengericht: Kann ein Weg für eine faire Lösung sein.
Oftmals herrscht große Unsicherheit und Ängste bezüglich eines gerichtlichen Verfahrens. Die Angst vor Konflikten mit dem zweiten Elternteil, den Kosten des Verfahrens, der Ungewissheit ob des Ausgangs und dem einhergehenden Stigma und Stempel als schlechte Eltern zu gelten, halten viele Menschen davon ab den Weg zum Familiengericht zu gehen.
Mit diesem Blogartikel möchte ich ein wenig Ordnung in dein Gedankenchaos bringen. Eines ist mir dabei besonders wichtig, ich bin immer dafür in erster Instanz in die Kommunikation zu gehen und den Austausch mit dem zweiten Elternteil zu suchen, denn dann bleibt die Verantwortung für eine wohlwollende Entscheidung für euer gemeinsames Kind bei euch und ihr macht euch nicht von dritten abhängig. Leider ist das nicht immer möglich und manchmal bleibt nur der Gang vor Gericht, um euer gemeinsames Kind aus der Schusslinie der eigenen Emotionen zu bringen.
Denn, wenn sich zwei Menschen im Trennungsprozess auf nichts mehr einigen können, geht dies immer zu Lasten des gemeinsamen Kindes und dann braucht es neben der eigenen mentalen Unterstützung auch Unterstützung von dritten Personen, die im Außen und möglichst neutral Ordnung herstellen, wenn es zu zweit nicht mehr gelingt.
Mir ist es wichtig, dass Menschen über die Möglichkeiten und Risiken eines familiengerichtlichen Verfahrens informiert sind. Du solltest wissen, dass das Gericht stets das Kindeswohl im Mittelpunkt sieht. Doch auch hier arbeiten Menschen mit eigenen Gedanken und Gefühlen. Die Entscheidung triffst letzten Endes du. Doch Wissen ist Macht, deshalb, lass uns loslegen.
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Ich teile den Blogartikel in drei kleine, handliche Pakete.
1. Diese Anträge kannst du beim Familiengericht stellen
2. Der Ablauf beim Familiengericht
3. Die Beteiligten im Verfahren und ihre Aufgaben
Im Trennungsprozess mit eurem Kind kannst du einen Antrag beim Familiengericht stellen, wenn du unter anderem eine Regelung zu folgenden Themen wünschst:
Sorgerecht:
Übertragung des alleinigen Sorgerechts
Entzug des Sorgerechts
Erteilung einer Umgangsregelung
Erteilung einer Pflegschaft
Erteilung einer Vormundschaft
Umgang:
Erteilung einer Umgangsregelung
Änderung einer bestehenden Umgangsregelung
Verbot des Umgangs
Unterhalt:
Zahlung von Kindesunterhalt
Erhöhung des Kindesunterhalts
Herabsetzung des Kindesunterhalts
Zahlung von Ehegattenunterhalt
Erhöhung des Ehegattenunterhalts
Herabsetzung des Ehegattenunterhalts
Sonstige Anträge:
Erteilung einer Vollmacht
Erteilung einer Genehmigung
Erteilung einer Auskunft
Welchen Antrag du stellen musst, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab. Es ist daher ratsam, sich vor der Antragstellung von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. In Dresden kann ich dir diese drei Anwältinnen für Familienrecht wärmstens empfehlen.
2. Der Ablauf beim Familiengericht
Das Familiengericht deiner Stadt ist zuständig für die Regelung aller familienrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel Scheidung, Sorgerecht, Umgang, Unterhalt, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich.
Der Ablauf kann so eingeteilt werden.
Antrag
Das familienrechtliche Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. Der Antrag kann von einer der beteiligten Personen gestellt werden, zum Beispiel von einem Ehegatten, einem Elternteil oder einem Kind. Der Antrag muss bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel den Namen und die Anschrift der beteiligten Personen, den Gegenstand des Verfahrens und die gewünschte Entscheidung des Gerichts.
Ermittlungsverfahren
Nachdem der Antrag beim Familiengericht eingegangen ist, wird das Ermittlungsverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren ermittelt das Gericht die Sach- und Rechtslage. Das Gericht kann dazu Beweise erheben, zum Beispiel durch Zeugenbefragung, Sachverständigengutachten oder Urkundenvorlage.
Verhandlung
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird das Verfahren zur mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht anberaumt. In der mündlichen Verhandlung hören die Richter die Beteiligten und Zeugen an und würdigen die Beweise.
Entscheidung
Nach der mündlichen Verhandlung erlässt das Familiengericht eine Entscheidung. Diese Entscheidung ist für die Beteiligten bindend.
Beschwerde
Wenn du mit der Entscheidung des Familiengerichtes nicht einverstanden bist, kannst du gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung beim nächsthöheren Gericht, in der Regel beim Oberlandesgericht, eingereicht werden.
In der Beschwerde musst du die Entscheidung des Familiengerichtes, mit der du nicht einverstanden bist, genau bezeichnen und darlegen, warum du diese Entscheidung für falsch hältst. Du legst außerdem dar, welche Entscheidung du dir stattdessen wünschst.
Das Oberlandesgericht wird die Beschwerde prüfen und entscheiden, ob die Entscheidung des Familiengerichtes richtig ist. Wenn das Oberlandesgericht die Entscheidung des Familiengerichtes für falsch hält, wird es die Entscheidung ändern oder aufheben.
Wenn das Oberlandesgericht die Entscheidung des Familiengerichtes für richtig hält, wird die Beschwerde zurückgewiesen. In diesem Fall ist die Entscheidung des Familiengerichtes rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Typischer Ablauf in Kindschaftsverfahren
Hier gebe ich dir eine vereinfachte Übersicht, wie Kindschaftsverfahren vor dem Familiengericht im Normalfall ablaufen.
1. Verfahrensbeginn (z.b. Antrag eines Elternteils)
2. Richter/Richterin bestellt dem Kind einen Verfahrensbeistand
3. Das Jugendamt wird über den Gerichtstermin informiert
4. Die Beteiligten erhalten die Vorladung zum Anhörungstermin
5. Der Verfahrensbeistand spricht noch vor dem Anhörungstermin mit den Verfahrensbeteiligten
6. Das Jugendamt spricht mit den Verfahrensbeteiligten
7. Spätestens 1 Monat nach Verfahrensbeginn findet der Anhörungstermin statt
Dies ist eine stark vereinfachte Darstellung. Ziel ist, dass du ungefähr einschätzen kannst, was auf dich zukommt. Bis zum ersten Anhörungstermin geht alles sehr schnell. In vielen Fällen kommt es dann direkt in diesem Termin zu einem Vergleich zwischen den Beteiligten und das Verfahren ist dann auch schon beendet.
3. Die Beteiligten im Verfahren und ihre Aufgaben
Ich habe dir hier kurz die Beteiligten im familienrechtlichen Verfahren zusammengefasst. Es ist kurz und knackig gefasst und soll dir an dieser Stelle einen schnellen Überblick liefern.
Im familienrechtlichen Verfahren sind folgende Personen und Institutionen beteiligt:
Personen
Antragsteller: Die Antragsteller sind die Personen, die den Antrag beim Familiengericht stellen. In Kindschaftssachen sind dies in der Regel die Eltern des Kindes.
Beteiligte: Die Beteiligten sind alle Personen, die an dem Verfahren ein Interesse haben. In Kindschaftssachen sind dies in der Regel die Eltern des Kindes, das Kind selbst, der Verfahrensbeistand und das Jugendamt.
Gericht: Das Gericht ist die Institution, die das Verfahren führt und eine Entscheidung trifft.
Institutionen
Jugendamt: Das Jugendamt ist eine staatliche Behörde, die für die Jugendhilfe zuständig ist. Das Jugendamt ist in Kindschaftssachen in der Regel als Verfahrensbeistand oder als Träger der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt.
Verfahrensbeistand: Der Verfahrensbeistand ist ein unabhängiger Fachberater, der das Wohl des Kindes im familienrechtlichen Verfahren wahrnimmt. Der Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht bestellt, wenn das Gericht dies für erforderlich hält.
In bestimmten Fällen können auch andere Personen oder Institutionen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligt sein, wie zum Beispiel:
Sachverständige: Sachverständige können vom Familiengericht beauftragt werden, um Gutachten über die Situation des Kindes oder der Beteiligten zu erstellen.
Rechtsanwälte: Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Die Beteiligung der einzelnen Personen und Institutionen ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.
Zusammenfassung
Am Ende möchte ich dir noch einen persönlichen Tipp dalassen. Immer wenn dritte die Entscheidung für eure Familie treffen, kann es sein, dass Entscheidungen nicht zu 100% in deinem Interesse ausgehen. Deshalb prüft unbedingt, bestenfalls als Elternteam vor dem Gang zu Gericht niedrigschwellige Angebote wie Familienberatungsstellen, Jugendämter und Mediator*innen.
Schau dir an dieser Stelle unbedingt mein Trennungsheldenpaket für Eltern an, wenn du dich und deine Kinder von Anfang an achtsam durch den Trennungsprozess führen möchtest. Ich begleite euch durch die Trennung und bin an eurer Seite, damit ihr gute Entscheidungen für euch und eure Kids trefft.