Die selbstbestimmte Scheidung – ein Gastbeitrag von Niklas Clamann

Wer sich mit dem Gedanken an eine Scheidung beschäftigt, steht oft vor einem inneren Konflikt. Die Beziehung ist vielleicht schon lange nicht mehr liebevoll, vielleicht sogar respektlos oder entfremdet. Aber: „Was wird dann aus mir?“ – diese Frage höre ich immer wieder.

Mein Name ist Rechtsanwalt Niklas Clamann, ich betreibe eine auf das Familienrecht spezialisierte Kanzlei und begleite Mandanten durch die einvernehmliche Scheidung.

Angst vor Einsamkeit im Alter. Angst, die Kinder zu verletzen. Angst, finanziell den Boden unter den Füßen zu verlieren. Solche Gedanken sind nachvollziehbar – und sie sind mächtig. Denn sie binden Menschen an Lebensmodelle, die sie unglücklich machen. Sie nehmen ihnen die Freiheit, ihr Leben nach den eigenen Bedürfnissen und Werten zu gestalten. Doch: Wer sich informiert, gewinnt Klarheit. Und Klarheit ist die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung.

 Was bedeutet eine Scheidung juristisch?

Oft ist es nicht die Trennung selbst, die Angst macht, sondern die Vorstellung von Chaos, Gericht und finanzieller Unsicherheit. Deshalb möchte ich ein paar juristische Grundbegriffe erläutern, die Ihnen Orientierung geben können. Denn der Gesetzgeber hat vorgesorgt und für den Fall der Trennung oder Scheidung Konzepte ausgearbeitet, die den finanziell schwächeren Ehegatten im Fall der Fälle absichern. Wer sich mit der Rechtslage vertraut macht, wird bemerken, dass die Angst vor dem finanziellen Absturz oft unbegründet ist.

Kindesunterhalt

Nach einer Trennung bleibt die Pflicht beider Eltern bestehen, für das Kind zu sorgen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht meist durch Betreuung. Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet, dessen Höhe sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle richtet. Die Verantwortung für das Kind endet also nicht mit der Trennung, sie wird nur neu verteilt.

Sorgerecht, Umgangsrecht

Das Sorgerecht wird in der Regel von beiden Ehegatten gemeinsam ausgeübt. Dies bleibt auch über die Trennung und Scheidung hinaus bestehen. Sorgerechtsrelevante Entscheidungen können auch weiterhin nur gemeinsam getroffen werden. Dazu gehört auch die Entscheidung, bei wem das Kind fortan lebt. Der Ehegatte, bei dem das Kind nicht lebt, hat neben der Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt aber auch das Recht und die Pflicht, Umgangskontakte mit dem Kind wahrzunehmen, also gemeinsame Zeit zu verbringen.

Trennungsunterhalt

Während der Trennungszeit, also vom Tag der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung, kann dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten Trennungsunterhalt zustehen. Dieser soll ermöglichen, das bisherige Lebensniveau zunächst aufrechtzuerhalten. Es handelt sich dabei um monatliche Zahlungen, die ein Ehegatte an den anderen zu leisten hat. Wichtig ist nur, dass dieser Anspruch rechtzeitig und nachweisbar geltend gemacht wird, denn rückwirkend kann Trennungsunterhalt ansonsten nicht verlangt werden.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt verlangt werden, z. B. wenn ein Elternteil wegen der Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann oder krankheitsbedingt kein eigenes Einkommen erzielen kann. Wie lange dieser Unterhalt nach der Scheidung noch zu zahlen ist, hängt unter anderem von der Dauer der Ehe ab.

Zugewinnausgleich

Wer heiratet und keine abweichende Regelung durch einen Ehevertrag trifft, lebt automatisch im Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs wird zwischen den Ehegatten ausgeglichen. Wer während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz auszahlen. Sämtliches Vermögen, was schon bei der Heirat vorhanden war, also in die Ehe miteingebracht wurde, bleibt genau so wie Erbe auch außen vor. Es geht nur um das Vermögen, das während der Ehe aufgebaut wurde.

Versorgungsausgleich

Auch die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (z. B. bei der gesetzlichen oder bei einer privaten Rentenversicherung, Beamtenversorgung oder berufsständischen Versorgungen) werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Wer sich um Kinderbetreuung oder Haushalt gekümmert hat und dementsprechend weniger Einzahlungen in die Rentenversicherung tätigen konnte, wird durch den Versorgungsausgleich entschädigt. Denn durch den Versorgungsausgleich wird dafür Sorge getragen, dass zumindest für die Dauer der Ehe beide Ehegatten gleich hohe Rentenansprüche haben. Das soll auch bei ungleicher Erwerbsbiographie die wirtschaftliche Absicherung im Alter gerechter gestalten.

Eine Trennung muss kein Rosenkrieg sein

Eine Scheidung bedeutet nicht automatisch einen erbitterten Streit vor Gericht. Viele Paare entscheiden sich heute für außergerichtliche Lösungen, etwa durch Mediation oder Trennungsbegleitung und finden so den Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung. In meiner Berufspraxis erlebe ich immer wieder, wie erleichternd es für Ehegatten ist, wenn klare rechtliche Informationen und ein wertschätzender Umgang miteinander zusammenkommen.

Fazit: Angst beginnt im Kopf – Klarheit auch

Eine Trennung ist kein leichter Schritt. Aber manchmal ist sie der ehrlichere und heilsamere. Für sich selbst. Für die Kinder. Für die Zukunft.

Informieren Sie sich frühzeitig, holen Sie sich fachliche und emotionale Unterstützung und entscheiden Sie aus einer Position der Klarheit heraus. Als Anwalt kann ich Ihnen dabei helfen, juristische Fragen zu klären und Ihre Rechte zu kennen. Doch der wichtigste Schritt liegt bei Ihnen: sich zu erlauben, über das eigene Lebensglück selbst zu bestimmen.


Und bevor es um Paragrafen und Verträge geht steht meist etwas ganz anderes im Raum: Wie erzählen wir unseren Kids von der Trennung? Wie schaffen wir es, trotz all der Unsicherheit stark zu bleiben? Und welches Modell passt überhaupt zu unserer Familie?

Bevor der Gang zum Anwalt ansteht, braucht es oft erstmal innere Klarheit. Einen sicheren Raum, um Entscheidungen zu sortieren, Emotionen zu verstehen und gemeinsam den Grundstein für eine neue Form von Familie zu legen.

Genau dafür habe ich das Trennungsheldenpaket entwickelt:
Eine 1:1-Begleitung, die euch nicht mit Infos überhäuft, sondern euch emotional stärkt, Orientierung gibt und dabei hilft, aus dem Wir sind getrennt ein Wir bleiben Eltern zu formen. Lasst uns diesen Weg gemeinsam gehen. ⬇️

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Gehen oder Bleiben? Dein achtsamer Weg aus einer unglücklichen Beziehung mit Kindern.